Tierarztpraxis gewinnt Rechtsstreit um unbezahlte Behandlungskosten
Amtsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Forderung
7. Mai 2025 um 14:14Von s.wahl

Eine Tierarztpraxis aus Franken hat vor dem Amtsgericht erfolgreich eine Zahlungsklage gegen einen Pferdebesitzer aus München durchgesetzt. Die Praxis hatte im März 2022 seine beiden Pferde wegen akuter Lahmheit behandelt und dem Besitzer eine Rechnung über 1.741,97 Euro ausgestellt. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung und argumentierte, die Diagnose eines Fesselträgerschadens sei fehlerhaft gewesen – tatsächlich habe nur eine leichte Flüssigkeitsansammlung im Sinne eines Überlastungsschadens vorgelegen.
Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation nicht und entschied nach Zeugeneinvernahmen sowie einem Sachverständigengutachten zugunsten der Tierarztpraxis. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass ein tierärztlicher Behandlungsvertrag keinen Heilerfolg, sondern eine ordnungsgemäße medizinische Dienstleistung schuldet. Laut Gutachten wiesen die dokumentierten Ultraschallbilder und klinischen Befunde behandlungsbedürftige Schäden an den Fesselträgerstrukturen beider Pferde auf. Damit bestätigte das Gericht, dass kein Behandlungsfehler vorlag und die Rechnung in vollem Umfang zu begleichen ist. Weitere Informationen können unter www.justiz.bayern.de eingesehen werden.
Foto: ChatGPT
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