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Betriebserlaubnis für Reitanlage nach Verurteilung wegen Tierquälerei weiterhin entzogen

Verwaltungsgericht Trier bestätigt Entzug der Erlaubnis für Reitbetrieb

21. Januar 2026 um 15:19Von a.schaefer

Betriebserlaubnis für Reitanlage nach Verurteilung wegen Tierquälerei weiterhin entzogen

Der Betreiber eines Reitstalls in der Vulkaneifel hat seine Betriebserlaubnis verloren, nachdem er wegen Tierquälerei verurteilt wurde. Das Verwaltungsgericht Trier wies den Eilantrag des Betreibers zurück, der versuchte, die ihm entzogene tierschutzrechtliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung des Reitbetriebs wiederzuerlangen. HIER zu unserem vorherigen Artikel mit weiteren Hintergrundinformationen.

Bestätigung des Widerrufs durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im November 2025 ebenfalls den Widerruf der Erlaubnis bestätigt. Der Betreiber hatte gegen den Widerruf seiner Erlaubnis für die gewerbsmäßige Unterhaltung des Reitbetriebs geklagt. In der neuen Entscheidung bestätigte das Gericht, dass der Betreiber nach wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und aufgrund seines Fehlverhaltens nicht mehr als zuverlässig im Sinne des Tierschutzrechts angesehen werden könne. Das Gericht verwies dabei auf die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier und stellte klar, dass der Betreiber aufgrund seiner tierschutzwidrigen Haltung und den Unrechtmäßigkeiten in der Pferdehaltung insgesamt als unzuverlässig eingestuft wurde. Auch der Versuch, lediglich einen Teil der Erlaubnis aufrechtzuerhalten, wurde abgelehnt. Der Betrieb bleibt daher weiterhin geschlossen.

HIER zur Pressemitteilung Nr. 22/2025 des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz




Foto: Canva Elements / ClipMyHorse.TV


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