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FN reagiert zustimmend auf Entscheidung zum Wolf im Bayerischen Jagdrecht

Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als Signal für bundespolitischen Handlungsbedarf

11. September 2025 um 17:24Von a.schaefer

FN reagiert zustimmend auf Entscheidung zum Wolf im Bayerischen Jagdrecht

Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, Wolf und Goldschakal in das Landesjagdrecht aufzunehmen, stößt bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) auf Zustimmung. Der Verband sieht darin eine bedeutende Maßnahme zur Verbesserung des Schutzes von Weide- und Pferdetieren.

FN betont Handlungsbedarf bei der Regulierung von Wolfsbeständen

Die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats, große Beutegreifer in das Landesjagdrecht aufzunehmen, stößt bei der FN auf Zustimmung. Der Verband weist seit Jahren darauf hin, dass die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen den Anforderungen von Weidetier- und Pferdehaltern nicht gerecht werden. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Entschädigungszahlungen reichen aus Sicht der FN nicht aus, um die Sicherheit von Tieren auf Weideflächen dauerhaft zu gewährleisten. Erforderlich seien daher rechtliche Grundlagen für ein praktikables und rechtskonformes Bestandsmanagement. Bayern sende mit der Reform ein klares Signal an die Bundespolitik, die gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend anzupassen. Die bereits bestehende Bayerische Wolfsverordnung bleibt durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht unberührt.

Jagdrechtsreform berücksichtigt Waldschutz und Wildbestände

Die Gesetzesänderung ist Teil einer umfassenden Reform des Bayerischen Jagdrechts, die neben dem Thema Wolf auch den Schutz der Wälder und eine verbesserte Wildregulierung umfasst. Mit einem neuen forstlichen Bewertungsverfahren sollen Regionen künftig differenziert beurteilt werden, um eine zielgerichtete Abschussplanung zu ermöglichen. Während in Gebieten mit ausgewogenem Wildbestand größere Handlungsspielräume eingeräumt werden, gelten für stark betroffene Regionen strengere Vorgaben. Zudem wird die Jagdzeit auf Rehwild an den vorgezogenen Vegetationsbeginn angepasst. Die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht wird von der Staatsregierung ausdrücklich als symbolischer Schritt verstanden, um den Handlungsdruck auf Bundesebene zu erhöhen. Die FN unterstützt diese Strategie und betont, dass eine bundeseinheitliche Lösung für ein effektives Wolfsmanagement dringend erforderlich sei.



Foto: Canva Elements

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