Strengere Maßnahmen bei Tierschutzverstößen beschlossen
FN verdoppelt Bußgeldrahmen und verschärft Sanktionsmöglichkeiten ab 2026
4. September 2025 um 12:30Von s.wilhelm

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat eine umfassende Reform der Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen das Tierwohl beschlossen. Die Änderungen betreffen die Leistungsprüfungsordnung (LPO) und die Ausbildungsprüfungsordnung (APO) und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, künftig konsequenter auf tierschutzwidriges Verhalten im Pferdesport zu reagieren.
Deutlich erweiterter Strafrahmen
Ein zentrales Element der Reform ist die Erhöhung der maximalen Geldbuße auf 50.000 Euro. Bislang lag die Obergrenze bei 25.000 Euro. Neu ist zudem, dass bei Geldbußen ab einer Höhe von 5.000 Euro die Hälfte des Betrags verbindlich für Maßnahmen zum Tierschutz im Bereich Pferd verwendet werden muss. Auch bei besonders schwerwiegenden Fällen wurden die Maßnahmen verschärft: Liegt eine erhebliche Gefährdung der Pferdegesundheit vor, beträgt die Mindestsperre künftig zwölf Monate. Zuvor waren es sechs Monate.
Darüber hinaus wurden die Maßstäbe zur Strafzumessung überarbeitet. Damit soll eine einheitlichere und transparentere Bewertung von Verstößen gewährleistet werden. Laut FN geht die Initiative auf eine Empfehlung der Rechtskommission zurück, die sich nach intensiven Beratungen für eine Überarbeitung ausgesprochen hatte.
Signal für konsequenten Tierschutz im Pferdesport
Die FN verfolgt mit der Neuregelung das Ziel, den Stellenwert des Tierwohls im Pferdesport weiter zu stärken. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sollen künftig spürbarer geahndet werden. Laut Angaben der FN ist das neue Maßnahmenpaket ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem konsequenteren Schutz des Pferdesports im Sinne des Tierwohls. Die neuen Regelungen wurden mehrheitlich durch den Beirat Sport beschlossen und gelten ab dem Jahresbeginn 2026 verbindlich.
Foto: FN
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