cmh-logo-icon
cmh-logo-text

Gesellschafter müssen sich hälftig an Behandlungskosten eines Pferdes beteiligen

OLG Oldenburg: Rechtliche Klärung im Fall einer Pferde-GbR

7. Oktober 2025 um 17:40Von n.ditter

Gesellschafter müssen sich hälftig an Behandlungskosten eines Pferdes beteiligen

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass Gesellschafter einer Pferde-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Behandlungskosten eines Pferdes, das sie gemeinsam gefördert haben, hälftig tragen müssen. Dieses Urteil wurde am 15. Januar 2025 (Az. 5 U 55/22) gefällt.

Streit um die Behandlungskosten eines Hengstfohlens

Im Streitfall hatten die Gesellschafter 2020 eine GbR gegründet, um ein Hengstfohlen zu fördern. Das Fohlen sollte später sowohl als Deckhengst als auch im Dressursport erfolgreich sein. Die Eigentümerin des Fohlens brachte es in die Gesellschaft ein, während das Gestüt für die laufenden Kosten des Tieres verantwortlich war. Nachdem das Pferd jedoch eine Bewegungsstörung entwickelte, die so schwerwiegend war, dass der Tierarzt das Einschläfern empfahl, wurde das Pferd nach Belgien gebracht und operiert. Dort starb es schließlich.

Streit um Schadensersatzforderungen

Nach dem Tod des Pferdes forderte das Gestüt den Radlader zurück, den es als Teil des Vertrages zur Verfügung gestellt hatte. Die Eigentümerin weigerte sich jedoch, den Radlader zurückzugeben, und verlangte stattdessen, dass das Gestüt einen Teil der Tierarztkosten in Höhe von rund 7.000 Euro übernimmt. Sie klagte zudem auf Schadensersatz, da sie der Meinung war, die Haltungsbedingungen im Gestüt hätten zum Tod des Pferdes beigetragen.

Das Landgericht Aurich entschied, dass der Radlader zurückgegeben werden müsse, aber keine Tierarztkosten erstattet werden sollten. Es stellte fest, dass keine Beweise für ein Fehlverhalten des Gestüts vorlagen und dass daher auch kein Schadensersatzanspruch der Eigentümerin gerechtfertigt war.

OLG Oldenburg: Hälftige Beteiligung an den Kosten

Im Berufungsverfahren änderte das OLG Oldenburg die Entscheidung. Das Gericht stellte fest, dass die GbR mit dem Tod des Pferdes aufgelöst wurde. Daher konnten die einzelnen Ansprüche nicht mehr direkt eingeklagt werden. Stattdessen mussten diese in eine sogenannte Auseinandersetzungsbilanz aufgenommen werden, in der am Ende ein abschließender Saldo berechnet wird.

Das OLG entschied jedoch, dass das Gestüt sich mit 3.500 Euro an den Tierarztkosten beteiligen muss. Das Gericht erklärte, dass die GbR auch nach der Mitnahme des Pferd durch die Eigentümerin noch weiter bestand und daher die Kosten hälftig geteilt werden mussten. Zudem stellte das Gericht fest, dass das Pferd an einer Fehlbildung der Halswirbelsäule litt, die die Bewegungsstörung verursachte. Daher könne der Tod des Tieres nicht allein den Haltungsbedingungen im Gestüt zugeschrieben werden, weshalb keine Schadensersatzansprüche der Eigentümerin bestanden. Weitere Informationen können unter lto.de nachgelesen werden.



Foto: Canva Elements

#Verschiedenes

Ähnliche Artikel

  • BW-Bank zieht sich als Hauptsponsor der Stuttgart German Masters zurück

    Die Stuttgart German Masters müssen künftig ohne ihren langjährigen Hauptsponsor auskommen. Die BW-Bank reduziert ihr Engagement beim renommierten Hallenreitturnier, bleibt dem Pferdesport in Baden-Württemberg jedoch teilweise erhalten.

    Verschiedenes
    vor 44 Minuten
    BW-Bank zieht sich als Hauptsponsor der Stuttgart German Masters zurück
  • Willy Schetter mit Reiterkreuz in Bronze geehrt

    Im Rahmen der Stuttgart German Masters wurde Willy Schetter mit dem Deutschen Reiterkreuz in Bronze ausgezeichnet. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ehrte den 87-jährigen Reiter aus Baden-Württemberg für sein jahrzehntelanges Wirken im Dressursport, seine zahlreichen sportlichen Erfolge sowie seine nachhaltige Unterstützung des Reitsportnachwuchses, wie pferd-aktuell.de berichtet.

    Verschiedenes
    vor 45 Minuten
    Willy Schetter mit Reiterkreuz in Bronze geehrt
  • Boyd Exell ist DRIVING GERMAN MASTER 2025!

    Nachdem er bereits am Freitagabend die Driving World-Cup Prüfung für sich entscheiden konnte, gewinnt Boyd Exell auch am heutigen Samstag das four-in-hand Hindernisfahren mit Stechen. Mit über 17 Sekunden Vorsprung sichert er sich den Sieg nicht nur in dieser Weltcup-Prüfung, sondern auch den Titel des DRIVING GERMAN MASTER 2025! Rang 2 geht mit Jérôme Voutaz an die Schweiz.

    Verschiedenes
    15. November 2025
    Video verfügbar
    Boyd Exell ist DRIVING GERMAN MASTER 2025!

Neueste Nachrichten

  • BW-Bank zieht sich als Hauptsponsor der Stuttgart German Masters zurück

    Die Stuttgart German Masters müssen künftig ohne ihren langjährigen Hauptsponsor auskommen. Die BW-Bank reduziert ihr Engagement beim renommierten Hallenreitturnier, bleibt dem Pferdesport in Baden-Württemberg jedoch teilweise erhalten.

    Verschiedenes
    vor 44 Minuten
  • Willy Schetter mit Reiterkreuz in Bronze geehrt

    Im Rahmen der Stuttgart German Masters wurde Willy Schetter mit dem Deutschen Reiterkreuz in Bronze ausgezeichnet. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ehrte den 87-jährigen Reiter aus Baden-Württemberg für sein jahrzehntelanges Wirken im Dressursport, seine zahlreichen sportlichen Erfolge sowie seine nachhaltige Unterstützung des Reitsportnachwuchses, wie pferd-aktuell.de berichtet.

    Verschiedenes
    vor 45 Minuten
  • Felicitas Hendricks wird Zweite im CDI5* Grand Prix Freestyle in Thermal

    Felicitas Hendricks und Drombusch OLD werden Zweiter im CDI5* FEI Grand Prix Freestyle in Thermal! Im Sattel ihres 14-jährigen Wallachs von Destano, aus der Wicomaggia, die auf Dimaggio 2 zurückgeht, erzielte das Paar ein Gesamtergebnis von 78,260 %. Richter bei E sah das Paar noch höher und vergab 79,675 %, Richter bei H 78,375 %, Richter bei C 77,700 %, bei M 77,900 % und bei B 77,650 %.

    Dressur
    vor 13 Stunden