Finale FEI-Entscheidung im Fall Cesar Parra
Tribunal bestätigt 15-jährige Sperre, Geldbuße und weitreichendes Tätigkeitsverbot
12. September 2025 um 07:58Von s.wilhelm

Das FEI Tribunal hat am 6. August 2025 seine abschließende Entscheidung im Verfahren gegen den US-Dressurreiter Cesar Parra veröffentlicht. Das Gremium stellte Verstöße gegen den Schutz des Pferdewohls fest und verhängte eine 15-jährige Sperre, eine Geldbuße sowie die Übernahme von Verfahrenskosten.
Entscheidung, Sanktionen und Reichweite
Das Tribunal stellte fest, dass Cesar Parra Pferdemissbrauch begangen und damit Artikel 142 der FEI-General Regulations verletzt hat. Zusätzlich sah das Panel einen Verstoß gegen den FEI-Kodex zum Wohlergehen des Pferdes sowie ein die FEI und den Reitsport in Misskredit bringendes Verhalten als gegeben an. Die Sperre beträgt insgesamt 15 Jahre und läuft rückwirkend seit dem Datum der vorläufigen Suspendierung am 2. Februar 2024. Neben der Sperre verhängte das Tribunal eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Schweizer Franken sowie einen Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten von 10.000 Schweizer Franken. Während der Sperre darf der Betroffene an keinen FEI-Wettbewerben oder -Veranstaltungen teilnehmen und keine damit verbundenen Tätigkeiten ausüben; ausdrücklich untersagt ist auch das Training von FEI-Athleten und FEI-Pferden, unabhängig vom Ort. Die Entscheidung wird den Parteien und dem nationalen Verband mitgeteilt und kann binnen 21 Tagen beim Court of Arbitration for Sport angefochten werden.
Begründung des Panels und Maß der Strafe
Das Tribunal ordnete die festgestellten Verstöße in die höchste Kategorie des Sanktionsrahmens ein und betonte die Schwere der Infraktionen sowie die Beeinträchtigung des Pferdewohls als zentralen Maßstab. In der Abwägung stellte das Panel auf wiederholte und über einen langen Zeitraum auftretende Verhaltensmuster gegenüber mehreren Pferden ab. Als erschwerend wertete das Gremium die Vorbildfunktion eines international erfahrenen Athleten, die Vielzahl betroffener Pferde, die Dauer des Verhaltens und das private Umfeld der Trainingshandlungen. Als mildernd erkannte das Tribunal an, dass zuvor keine disziplinarischen Sanktionen dokumentiert waren und berücksichtigte das Alter des Betroffenen. Unter Hinweis auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit lehnte das Panel den von der FEI geforderten lebenslangen Bann ab und setzte stattdessen 15 Jahre fest; die vorläufige Suspendierung wurde auf die Sperrfrist angerechnet. Die Geldbuße begründete das Tribunal mit den FEI-Leitlinien zu Geldstrafen, wobei der Höchstbetrag in dieser Fallkategorie 15.000 Schweizer Franken beträgt, und ordnete zusätzlich einen Kostenbeitrag an.
Verfahrensgang, Beweisaufnahme und Verjährung
Die Entscheidung dokumentiert einen umfangreichen Verfahrensablauf: Nach der vorläufigen Suspendierung am 2. Februar 2024 folgten Anträge, Schriftsätze und eine dreitägige mündliche Verhandlung am 11., 12. und 13. März 2025. Das Panel hörte Zeugen und Experten, wertete Foto- und Videoaufnahmen aus und stellte klar, dass diese Materialien unverändert vorlagen; ein Metadaten-Report stützte deren Echtheit. Die FEI verlangte ursprünglich eine lebenslange Sperre und eine Geldbuße von 25.000 Schweizer Franken. Im Rahmen der Vorfragen entschied das Tribunal am 30. August 2024 zur Verjährung, dass Beweise, die mehr als fünf Jahre vor dem 1. Januar 2022 liegen, ausgeschlossen sind; Vorwürfe aus dem Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 bleiben verfolgbar. Die Zuständigkeit des Tribunals war gegeben, da der Betroffene über den US-Verband bei der FEI registriert ist und damit den FEI-Regelwerken unterliegt. Insgesamt begründete das Panel die Kostentragungspflicht mit der langen und komplexen Verfahrensführung einschließlich der dreitägigen Anhörung.
Einordnung der Regelverstöße und Abgrenzungen
Das Tribunal stellte Verstöße gegen Artikel 142 sowie gegen die Bestimmungen zu Rufschädigung und zum Kodex für das Wohlergehen des Pferdes fest. Bei der Strafzumessung wurden jedoch die letztgenannten Delikte nicht zusätzlich sanktionsverschärfend berücksichtigt, da sie als weniger spezifisch eingestuft wurden. Maßgeblich blieb der Missbrauchstatbestand nach Artikel 142, für den die FEI-Regeln einen Rahmen von mindestens drei Monaten bis hin zu einer lebenslangen Sperre vorsehen. Die Anrechnung der vorläufigen Suspendierung auf die verhängte Sperre ist ausdrücklich festgehalten. Die Wirksamkeit der Entscheidung tritt mit der Mitteilung an die Betroffenen ein.
Alle Angaben stammen aus der Final Decision des FEI Tribunal im Verfahren C24-0029 Cesar Parra v. FEI vom 6. August 2025.
Foto: Pferdefotografie Lafrentz
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