Pferd mit tödlicher Blutkrankheit im Kreis Tübingen infiziert
Equine infektiöse Anämie bedroht Pferdebestand – Quarantäne und Nachverfolgung eingeleitet
20. August 2025 um 08:31Von s.wilhelm

Im Kreis Tübingen ist ein Pferd mit der Equinen infektiösen Anämie (EIA), auch bekannt als ansteckende Blutarmut der Einhufer, nachgewiesen worden. Die Krankheit ist hochansteckend und verläuft häufig tödlich, weshalb sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Die zuständigen Behörden verfolgen nun sämtliche Kontakte des infizierten Pferdes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der betroffene Betrieb und alle Tiere des Bestandes müssen für 90 Tage in Quarantäne, während die Anlagen gesperrt wurden, so berichtet SWR aktuell.
Infektion kann sich über mehrere Landkreise ausbreiten
Nach ersten Erkenntnissen hatte das Pferd Kontakt zu Betrieben in mehreren Landkreisen und Regierungsbezirken Baden-Württembergs. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass infizierte Tiere zwar gesund wirken können, das Virus jedoch lebenslang tragen und weitergeben. Deshalb ist die Tötung infizierter Tiere notwendig. Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.
Übertragung und Symptome der EIA
Die Equine infektiöse Anämie wird durch ein Lentivirus der Familie Retroviridae verursacht. Übertragen wird das Virus primär über Blut großer stechender Insekten wie Pferdebremsen oder Stechfliegen. Auch kontaminierte Instrumente, Milch, Speichel, Harn, Kot sowie intrauterine oder sexuelle Übertragung sind möglich. Ein direkter Kontakt zwischen Tieren, etwa bei Pferdesportveranstaltungen, kann die Infektion ebenfalls übertragen.
Die Krankheit kann akut, chronisch oder ohne erkennbare Symptome auftreten. Akute Fälle zeigen Fieber, Apathie und Punktblutungen, während chronisch erkrankte Tiere Ödeme und wiederkehrendes Fieber entwickeln. Bei perakuten Verläufen sterben die Tiere oft ohne vorherige Anzeichen. Spezifische Antikörper entwickeln sich zwei bis drei Wochen nach Infektion, mitunter erst nach drei Monaten.
Gesetzliche Maßnahmen zwingend vorgeschrieben
EIA ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle oder Ausbrüche müssen unverzüglich der kommunalen Veterinärbehörde gemeldet werden. Diese ordnet dann Probenentnahmen, epidemiologische Untersuchungen und weitere Schutzmaßnahmen an. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht, Impf- und Heilversuche sind gesetzlich verboten. Lebenslange Virusträger müssen daher eingeschläfert werden, um die Seuche einzudämmen.
Foto: Canva Elements
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