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FEI Tribunal entscheidet über Teilnahme während der Sperrfrist

Lucio Vinicius De Oliveira Osório erhält Strafe wegen Regelverstoßes

17. Juli 2025 um 17:25Von s.wahl

FEI Tribunal entscheidet über Teilnahme während der Sperrfrist

Das FEI Tribunal hat eine endgültige Entscheidung in einem Fall getroffen, der die Teilnahme an einem Wettbewerb während einer Sperrfrist betrifft.

Am 6. April 2024 nahm der Athlet Lucio Vinicius De Oliveira Osório (FEI ID 10080702/BRA) an einem Springwettbewerb in Bolivien teil, während er eine Sperrfrist absaß, die ihm vom FEI Tribunal wegen Verstoßes gegen die FEI Equine Anti-Doping Regeln auferlegt worden war. Diese Sperrfrist endet am 23. April 2025.

Wettbewerb fällt unter FEI Bestimmungen

Der Athlet argumentierte, dass der Wettbewerb in einer privaten Anlage stattfand und in keiner Weise offiziell organisiert oder mit der FEI oder der Nationalen Föderation verbunden war. Nach einer gründlichen Untersuchung kam das FEI Tribunal jedoch zu dem Schluss, dass die Merkmale des betreffenden Wettbewerbs unter die Definition des Begriffs Wettbewerb gemäß den FEI Allgemeinen Bestimmungen fallen. Ein Wettbewerb wird dort als jede einzelne Klasse definiert, in der Athleten in einer Rangfolge platziert werden und für die Preise vergeben werden können.

Darüber hinaus wird der Veranstalter des Wettbewerbs als Organisator eines internationalen oder nationalen Ereignisses betrachtet. Daher fällt der betreffende Wettbewerb unter den Artikel 10.14.1 „Verbot der Teilnahme während der Sperrfrist oder vorläufigen Sperrung“ der FEI Equine Anti-Doping Regelverletzung.

Verstoß gegen Anti-Doping Regel

Infolgedessen entschied das FEI Tribunal, dass der Athlet gegen Artikel 10.14.1 der FEI Equine Anti-Doping Regeln verstoßen hat, der das Verbot der Teilnahme während der Ineligibilität oder vorläufigen Sperrung regelt. In seiner endgültigen Entscheidung disqualifizierte das Tribunal die erzielten Ergebnisse im Wettbewerb und verhängte eine Sperrfrist von neun Monaten gegen den Athleten, die mit der Mitteilung des entscheidenden Teils der Entscheidung am 2. Juni 2025 beginnt. Der Athlet wurde zudem zu einer Geldstrafe von 5.000 CHF verurteilt und aufgefordert, die Rechtskosten in Höhe von 1.000 CHF zu tragen.

Foto: ClipMyHorse.TV

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