Trainer: Nicole Nockemann
Länge: 01:07 Minuten
Zusammenfassung LPO §70 Dressur
1. Allgemeine Bestimmungen
• Dressurprüfungen sind nach den jeweiligen Aufgaben und dem Ausbildungsstand der Pferde und Reiter zu bewerten.
• Die Aufgaben sind in der Reihenfolge und Genauigkeit auszuführen, wie sie vorgeschrieben sind.
• Es wird auf die Durchlässigkeit, den Schwung und die Geschmeidigkeit des Pferdes geachtet.
2. Bewertung
• Die Bewertung erfolgt durch Richter, die die einzelnen Lektionen mit Noten von 0 bis 10 bewerten.
• Die Gesamtnote setzt sich aus der Summe der Einzellektionen zusammen.
• Kriterien wie Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichtung und Versammlung sind maßgeblich.
3. Prüfungsarten
• Es gibt verschiedene Arten von Dressurprüfungen, abhängig von der Klasse (E, A, L, M, S).
• Die Prüfungen können als Einzelaufgaben oder als Kür (mit Musik) durchgeführt werden.
4. Ausrüstung
• Es gibt genaue Vorschriften für die Ausrüstung des Pferdes und des Reiters, einschließlich Sattel, Trense, Sporen und Dressurpeitsche.
• Die Ausrüstung muss den Regeln entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
5. Ausschlüsse und Sanktionen
• Vergehen gegen die Bestimmungen können zu Punktabzug, Disqualifikation oder anderen Sanktionen führen.
• Es gibt detaillierte Regeln für den Fall von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten.
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Hauptpunkte des §70 der LPO, die für Dressurprüfungen relevant sind. Die detaillierten Regelungen finden sich in der vollständigen Fassung der LPO.