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30. Deutscher Tierärztetag: Mehr Tierschutz im Pferdesport gefordert

Bundestierärztekammer legt umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Tierwohls auf Turnieren vor

30. Oktober 2025 um 13:14Von s.wilhelm

30. Deutscher Tierärztetag: Mehr Tierschutz im Pferdesport gefordert

Im Rahmen des 30. Deutschen Tierärztetags am 9. und 10. Oktober 2025 in Dortmund formulierte die Bundestierärztekammer konkrete Forderungen für einen besseren Schutz von Pferden im Sport. Der zuständige Arbeitskreis legte dabei einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor, der sich sowohl an Gesetzgeber als auch an Verbände, Veranstalter und die Tierärzteschaft richtet.

Verbindliche Sachkunde und stärkere Verantwortung der Veranstalter

Ein zentrales Anliegen des Arbeitskreises war die Sicherstellung der Sachkunde im Umgang mit Pferden. Der Gesetzgeber solle verpflichtende Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 2 Tierschutzgesetz einführen, beispielsweise durch standardisierte Kurse wie den „Pferdeführerschein“, früher bekannt als „Basispass“. Hintergrund sei die zunehmende Zahl an Tierschutzverstößen, die laut Beobachtungen auf mangelnde Sachkenntnis zurückzuführen seien.

Darüber hinaus fordert die Bundestierärztekammer eine gesetzliche Verankerung der Verantwortung von Veranstaltern. Dazu gehört unter anderem eine Eigenkontrolle durch Videoüberwachung in sensiblen Bereichen auf Turniergeländen. Veranstalter sollten nach Ansicht des Gremiums künftig für die Einhaltung tierschutzrelevanter Vorgaben mitverantwortlich gemacht werden.

Tierärztliche Präsenz und Überarbeitung der Regularien

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Rolle der Tierärzteschaft bei Veranstaltungen mit Pferden. Es wurde gefordert, dass auf jedem Turnier dauerhaft eine qualifizierte Tierärztin oder ein qualifizierter Tierarzt anwesend sein müsse, ausgestattet mit Entscheidungsbefugnissen bei tierschutzrelevanten Feststellungen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sei zudem eine regelmäßige Rotation des tierärztlichen Personals empfehlenswert. Die tierärztlichen Leistungen sollten gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vergütet werden.

Auch die Verbände wurden in die Pflicht genommen: Bestehende Regularien seien auf ihre Gesetzeskonformität zu prüfen und durch eine unabhängige Fachkommission zu validieren. Dabei geht es unter anderem um den Einsatz tierschutzrelevanter Hilfsmittel wie Nasennetze sowie bestimmter Arzneimittel. Zudem spricht sich der Arbeitskreis für ein Zulassungsverfahren für Ausrüstungsteile aus, die dauerhaft oder temporär am Pferd verwendet werden.

Weitere Empfehlungen beinhalten den Stopp nicht medizinisch indizierter Behandlungen, wie etwa prophylaktischer Gelenkinjektionen oder Sedierungen zur Nutzbarkeit des Pferdes. Auch die Leitlinien zur Pferdehaltung müssten überarbeitet werden – mit besonderem Fokus auf ausreichende Bewegung und tierschutzgerechte Ausstattung. Abschließend wurde angeregt, Core-Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) verpflichtend in die Turnierregularien aufzunehmen.

Das gesamte Dokument der Bundestierärztekammer kann HIER eingesehen werden.



Foto: Canva Elements

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