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Anders Sjöbeck Hoeck in Dänemark gesperrt

Auch Deutschland plant Ausschluss des Trakehner-Reiters von Turnieren

26. Januar 2026 um 17:19Von n.ditter

Anders Sjöbeck Hoeck in Dänemark gesperrt

Der dänische Dressur- und Jungpferdereiter Anders Sjöbeck Hoeck wird im Jahr 2026 keine Turniere in Dänemark reiten dürfen. Grund dafür ist eine Sperre durch den Dänischen Reitverband (DRF), die auf Vorfälle bei einer Stutenleistungsprüfung zurückgeht. Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) plant, diese Sperre zu übernehmen, wie equi-pages.de berichtet.

Sperre durch dänischen Verband nach Vorfall bei Stutenprüfung

Im August 2023 wurde Hoeck während einer Stutenleistungsprüfung wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber einem Pferd disqualifiziert. Die Technische Delegierte vor Ort hatte laut Bericht festgestellt, dass sich der Reiter gewalttätig gegenüber dem Pferd verhalten habe und trotz Aufforderung sein Verhalten nicht geändert habe. Daraufhin folgte zunächst ein Ausschluss von züchterischen Veranstaltungen des Dänischen Warmblutzuchtverbandes. Die Teilnahme an Turnieren war zunächst weiterhin möglich.

Im November 2025 entschied ein dänisches Gericht zugunsten der Verbandsvertreterin Birgitte Tribler, gegen die die Familie Sjöbeck Hoeck wegen angeblicher Rufschädigung Klage erhoben hatte. Diese Entscheidung gilt als Bestätigung der ursprünglichen Maßnahmen. In der Folge sprach der Dänische Reitverband eine weitreichendere Sperre aus. Diese betrifft sowohl sportliche als auch züchterische Veranstaltungen im Jahr 2026. Eine erneute Prüfung des Falls soll zum Jahresende erfolgen.

Deutsche FN kündigt Übernahme der Sperre an

Auch in Deutschland wird der Fall aufmerksam verfolgt, da Hoeck regelmäßig auf deutschen Turnieren an den Start geht. So war er zuletzt beim Trakehner Bundesturnier, beim Bundeschampionat sowie im Rahmenprogramm des Trakehner Hengstmarktes erfolgreich. Dort gelangen ihm Platzierungen bis zur Klasse S*, jedoch wurde auch dort sein Reitstil kritisch beobachtet.

Laut Regelwerk der deutschen Leistungsprüfungsordnung (§ 65 Ziffern 1.3 und 1.4 LPO) darf ein von einer nationalen FN gesperrter Reiter in Deutschland nicht an Prüfungen teilnehmen, sofern kein abweichender Beschluss durch die FN erfolgt. Zusätzlich kann gemäß § 20 Ziffer 1 LPO die Turnierlizenz entzogen oder nicht ausgestellt werden. Die Deutsche FN plant laut einem Bericht, die Entscheidung des dänischen Verbandes vollständig zu übernehmen. Eine Sonderregelung zugunsten von Hoeck ist derzeit nicht vorgesehen.



Foto: Pferdefotografie Lafrentz


#Dressur

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