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FEI plant umfassende Überarbeitung der Springregeln 2026

Blutregel, Trainingsläufe und Preisgeldverteilung im Mittelpunkt zahlreicher Änderungsvorschläge

11. Juli 2025 um 15:28Von s.wahl

FEI plant umfassende Überarbeitung der Springregeln 2026

Im Zuge des regulären Überprüfungszyklus bereitet die Fédération Équestre Internationale (FEI) eine weitreichende Anpassung des Regelwerks im Springsport für das kommende Jahr vor. Nationale Verbände und Interessensgruppen nutzten die Gelegenheit, um eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen einzubringen.

Anpassungen bei Blutregel und veterinärmedizinischen Kontrollen

Auf Initiative Irlands, Schwedens, der USA sowie des International Jumping Riders Club (IJRC) schlägt die FEI eine Neufassung von Artikel 241.3.30 vor. Leichte Blutspuren an den Flanken eines Pferdes sollen künftig zu einer offiziellen Verwarnung führen. Sichtbares Blut im oder um das Maul kann nach Ausspülen bei milden Fällen folgenlos bleiben. Wiederholungen führen jedoch zu Sanktionen: Bei zwei Verwarnungen innerhalb von zwölf Monaten droht eine Geldstrafe von 1.000 CHF und eine automatische einmonatige Sperre.

Startregelungen und Prüfungsformat unter Anpassung

Die zulässige Pferdeanzahl pro Reiter bei CSI-Turnieren wird auf vier erhöht – ein Vorschlag des Schweizer Verbands. Zudem müssen Reiter künftig vorab angeben, ob sie eine Prüfung als Trainingslauf nutzen, andernfalls folgt die Eliminierung. Diese Regeländerung geht auf einen schwedischen Vorschlag zurück.

Für Championate und Finals ist künftig die Anwesenheit des Reiters oder einer benannten Person bei der Pferdeinspektion verpflichtend. Ein Verstoß führt zu einer Geldstrafe von 2.000 CHF.

Regelungen zu Qualifikation, Preisgeld und Zeitmanagement

Brasilien, die Schweiz und der IJRC setzten sich erfolgreich für eine Regeländerung ein, nach der alle Reiter ohne Strafen in die zweite Runde zurückkehren können – selbst wenn die geplante Teilnehmerzahl überschritten wird.

Vorschläge der International Grooms Association und der Grooms Consultative Group zur zeitlichen Begrenzung von Prüfungen zwischen 8:00 und 23:00 Uhr sowie zur Einhaltung einer zehnstündigen Ruhezeit für Pferde wurden abgelehnt. Die FEI verwies darauf, dass entsprechende Schutzmechanismen bereits Teil der Veranstaltungsplanung seien.

Mobiltelefonnutzung und nationale Mindestanforderungen bleiben Ländersache

Mehrere Anträge zum Verbot der Mobiltelefonnutzung während des Reitens, unter anderem von Irland, den Niederlanden und der Schweiz, wurden abgelehnt. Die FEI sieht hier die Verantwortung bei den Offiziellen vor Ort. Auch der österreichische Antrag zur Harmonisierung nationaler Mindestanforderungen (MER) wurde abgewiesen – mit Verweis auf die Zuständigkeit der nationalen Verbände.

Weitere Anpassungen in den Allgemeinen Vorschriften

Zu später Stunde sind künftig nur noch die drei bestplatzierten Reiter zu Siegerehrungen verpflichtet – eine Empfehlung der Grooms-Verbände. Zudem wird ein neues Warnsystem eingeführt: Zwei Verwarnungen binnen zwölf Monaten führen zu 2.000 CHF Strafe, drei Verwarnungen zu 3.000 CHF und vier zu 4.000 CHF. Diese Regelung gilt disziplinübergreifend, mit Fokus auf Springen und Fahren.

Zukünftig sollen Regeln zu Zaumzeug und Ausrüstung aus dem allgemeinen Regelwerk ausgegliedert und in eigenen Dokumenten geführt werden. Veranstalter könnten zudem zur Nutzung bestimmter FEI-zertifizierter Dienstleister verpflichtet werden.

Ein Antrag Polens, die Hyperflexion explizit als Missbrauch in Artikel 142 aufzunehmen, wurde vorerst abgelehnt. Die FEI plant, hierzu weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und Rückmeldungen aus Arbeitsgruppen abzuwarten.


Foto: Pferdefotografie Lafrentz

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