Die ClipMyHorse.TV Operations GmbH, Wandersmannstr. 68, 65205 Wiesbaden (im Folgenden „CMH“) stellt Endkunden (im Folgenden auch „Kunden“) über das Internet Inhalte gegen Entgeltzahlung auf Abruf in Form eines jährlichen Abonnements einschließlich eines zusätzlich kostenpflichtigen Download-To-Own („DTO“) Angebots (im Folgenden zusammen “CMH-PayTV“) sowie bestimmte Inhalte frei zugänglich als linearen Live-Stream (im Folgenden „Live-TV“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) zur Verfügung (Live-TV und CMH-PayTV im Folgenden zusammen auch „CMH-Inhalte“).
1.1.1 Angebote auf der CMH-Website www.clipmyhorse.tv („CMH-Website“) sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags für das CMH-PayTV Angebot dar. Um das CMH-PayTV Angebot nutzen zu können, muss sich der Kunde zuerst auf der CMH-Website oder über die CMH-Applikation ("CMH-App“) registrieren. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots und/oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, CMH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten, auf entsprechende Anfrage von CMH hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist CMH berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren. Der Abonnementvertrag wird im Folgenden auch als „Mitgliedschaft“ bezeichnet.
1.1.2 Durch Anklicken, Registrieren und Bestätigen über die Schaltfläche „Jahresabonnement (jährliche Rechnungsstellung)“ bzw. „Jahresabonnement (monatliche Bezahlung)“ auf der CMH-Website oder soweit vorgesehen und verfügbar über die CMH-App gibt der Kunde gegenüber CMH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines CMH-PayTV Abonnementvertrags ab. Der Abonnementvertrag über das CMH-PayTV Angebot kommt mit der Vertragsbestätigung durch CMH, die per E-Mail erfolgt, oder mit Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung des CMH-PayTV Angebots durch CMH zustande („Abonnementvertrag“).
1.1.3 CMH speichert das Angebot des Kunden für das CMH-PayTV Abonnement und die eingegebenen Daten. Der vollständige Vertragstext des Abonnementvertrages wird von CMH nicht gespeichert. Sollte der Kunde einen Ausdruck seines Angebots wünschen, hat er die Möglichkeit, vor Absenden des Angebots die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder elektronisch zu sichern.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ClipMyHorse.TV Operations GmbH, Wandersmannstr. 68, 65205 Wiesbaden, Tel. 0800 100 4042, Fax +49 (611) 36080-19, support@clipmyhorse.tv) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular(*) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei der Bestellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie bei der Bestellung ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird und dass Ihnen bekannt ist, dass Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.
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ClipMyHorse.TV Operations GmbH
Wandersmannstr. 68
65205 Wiesbaden
Fax +49 (611) 36080-19,
E-Mail: support@ClipMyHorse.tv
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
1.3.1 Das Entgelt für die Nutzung des CMH-PayTV Abonnements ergibt sich aus der unter https://www.clipmyhorse.tv/register/choose_form abrufbaren jeweils gültigen Preisliste („Nutzungsentgelt“). Der für den abonnierten Zeitraum entfallende Betrag wird – je nach CMH-PayTV Abonnement – entweder jährlich (erstmalig bei der Registrierung bzw. nach Ablauf des gegebenenfalls gewährten kostenlosen Probezeitraums) oder monatlich zur Zahlung fällig und – je nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart – vom Konto eingezogen oder von der Kreditkarte oder von dem PayPal Konto des Kunden abgebucht. Das kostenpflichtige DTO-Angebot steht nur Kunden zur Verfügung, die zuvor einen Abonnementvertrag über das CMH-PayTV Angebot abgeschlossen haben. Der für das kostenpflichtige DTO-Angebot entfallende Betrag wird sofort fällig und vom Kunden-Konto eingezogen oder der Kreditkarte oder von dem PayPal Konto des Kunden abgebucht. Weitere Einzelheiten sind der CMH-Webseite unter der Rubrik „Mitgliedschaft“ zu entnehmen.
1.3.2 Sofern das CMH-PayTV Abonnement mit einem kostenlosen Probezeitraum beginnt und der Kunde nicht vor Ablauf des kostenlosen Probezeitraums kündigt, wird das Nutzungsentgelt für das CMH-PayTV Abonnement mit Beginn des ersten Monats nach dem Probezeitraum fällig. Das Enddatum des kostenlosen Probezeitraums wird dem Kunden auf der CMH-Website unter der Rubrik „Mein Konto“ angezeigt.
1.3.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten wird CMH widerruflich ermächtigt, den fälligen Rechnungsbetrag von dem vom Kunden angegebenen Konto einzuziehen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
1.3.4 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonats die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Änderung der Mehrwertsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraums vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
1.3.5 Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist CMH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist CMH darüber hinaus berechtigt, den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen und das Kunden-Konto zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die anfallenden Nutzungsentgelte für den abgeschlossenen Abonnementvertrag zu zahlen. Eine automatische Verlängerung eines gesperrten Kontos erfolgt nicht. Die Sperrung des Kontos wird nach Zahlungseingang und einer angemessenen Bearbeitungszeit aufgehoben. Sollten Zahlungsausfälle des Kunden dazu führen, dass Forderungen nicht gebucht werden können, ist CMH berechtigt, alle noch offenen Forderungen für diesen Abonnementvertrag in einer Summe in Rechnung stellen. Der Kunde verliert somit den Anspruch auf die monatliche Zahlweise und muss den noch offenen Betrag in einer Zahlung begleichen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges durch CMH bleibt hiervon unberührt.
1.3.6 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt das CMH-PayTV Angebot über den Zugang des Kunden oder unter Verwendung der Passwörter des Kunden genutzt haben, sofern der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
1.4.1 CMH ist berechtigt, das Nutzungsentgelt für das CMH-PayTV Angebot nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen, jedoch höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres, anzupassen. CMH informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten. Eine Preiserhöhung der Nutzungsentgelte kann erfolgen, um den mit dem CMH-PayTV Angebot verbundenen erhöhten Gesamtkosten Rechnung zu tragen. Die Gesamtkosten setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Produktionskosten, Lizenzkosten, technische Bereitstellungskosten und Kosten des Kundenservice („Gesamtkosten“). Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 20 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Nutzungsentgelts, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. CMH weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Abonnementvertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Nutzungsentgelt fortgesetzt. CMH wird die Nutzungsentgelte senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern. Die Preissenkung hat dem Betrag der Verringerung der Gesamtkosten zu entsprechen.
1.4.2 CMH ist berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer die Abonnementgebühren entsprechend anzupassen.
1.5.1 Der Abonnementvertrag beginnt mit Vertragsschluss und hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten („Erstvertragslaufzeit“). Während der Erstvertragslaufzeit kann der Abonnementvertrag vom Kunden mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Abonnementvertrag automatisch auf unbefristete Zeit und kann vom Kunden mit einer Frist von 1 Monat jederzeit gekündigt werden. Während eines Probezeitraums in der Erstlaufzeit des CMH-PayTV Abonnements ist eine Kündigung für den Kunden jederzeit möglich. Eine Kündigung des Abonnementvertrages kann ab dem 01.07.2022 über die Kündigungsschaltfläche im Kundenmenü auf der CMH-Webseite erfolgen. Bis zum 30.06.2022 kann eine Kündigung des Abonnementvertrages über die entsprechende Funktion im Kundenmenü der CMH-Website oder per E-Mail an support@clipmyhorse.tv gekündigt werden.
1.5.2 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Abonnementvertrag ganz oder teilweise, trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung durch CMH, welche auch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Anschrift erfolgen kann, nicht nach, ist CMH berechtigt, den Zugang des Kunden zum CMH-PayTV Angebot bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen zu sperren oder den Abonnementvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
1.5.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen das Recht sowohl von CMH als auch des Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Abonnementvertrages aus wichtigem Grund unberührt.
1.5.4 Wenn CMH aus lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, dem Kunden das Live-TV und/oder das CMH-PayTV Angebot zur Verfügung zu stellen, ist CMH mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für den betroffenen CMH-Inhalt außerordentlich zu kündigen.
1.6.1 Sämtliche von CMH bereitgestellten, zugänglich gemachten und zur Verfügung gestellten CMH-Inhalte (Live-TV und CMH-PayTV) sind rechtlich und insbesondere urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der CMH-Inhalte darf ausschließlich zu privaten und nicht gewerblichen, und nur zu den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Zwecken erfolgen. Zugang zu CMH-Inhalten über die CMH-App erhalten nur Kunden, die zuvor ein kostenpflichtiges Abonnement über das CMH-PayTV Angebot abgeschlossen haben.
1.6.2 Soweit dies für die rechtmäßige Inanspruchnahme der CMH-Inhalte nach diesen Nutzungsbedingungen erforderlich ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von ihm gewählten CMH-Inhalten. Andere Arten der Nutzung der bereitgestellten CMH-Inhalte sind ausgeschlossen, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die CMH-Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten, zu modifizieren, zu kopieren und/oder öffentlich zugänglich zu machen, zum Kauf anzubieten und/oder die CMH-Inhalte zu nutzen, um für andere Websites, Dienste oder gewerbliche Angebote Werbung zu betreiben. Für den Fall, dass der Kunde die von CMH zur Verfügung gestellten CMH-Inhalte vertragswidrig nutzt, insbesondere öffentlich zugänglich macht, ist CMH berechtigt, vom Kunden für jede nachgewiesene vertragswidrige öffentliche Wiedergabe und/oder öffentliche Wahrnehmbarmachung und/oder öffentliche Zugänglichmachung eine Vertragsstrafe zu erheben. Die Höhe der Strafe beträgt jeweils die doppelte Jahresgebühr für das vom Kunden abgeschlossene Abonnement. Vorstehende Regelung zur Vertragsstrafe gilt ausdrücklich auch für vertragswidriges Verhalten von Kunden im Rahmen der Nutzung des Live-TV Angebots. CMH bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten.
1.6.3 CMH behält sich vor, das CMH-Inhalte Angebot (CMH-PayTV und/oder Live-TV) zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von CMH und dem Kunden für den Kunden zumutbar ist. Änderungen können beispielsweise aus lizenzrechtlichen Gründen erfolgen, wie z.B. bei Verlust wesentlicher Rechte oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen oder aufgrund von Änderungen von zur Zugänglichmachung geplanter Großveranstaltungen. In einem solchen Fall wird CMH den Kunden rechtzeitig - mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung - über die bevorstehende Änderung, was elektronisch per E-Mail erfolgen kann, informieren. CMH ist berechtigt, geringfügige Änderungen des CMH-Inhalte Angebots vorzunehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von CMH und dem Kunden diesem zumutbar sind.
1.6.4 Nur Personen, die volljährig sind, sind zum Abschluss eines CMH-PayTV Abonnementvertrages berechtigt. Minderjährige dürfen das CMH-PayTV Angebot ausschließlich unter Beaufsichtigung eines Erwachsenen verwenden.
1.6.5 Derjenige, der sich als Kunde für das CMH-PayTV Angebot bei CMH registriert hat und dessen im Registrierungsprozess angegebene Zahlungsart mit dem Nutzungsentgelt belastet wird, hat Zugriff auf und Kontrolle über die Kunden-Daten und ist für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kunden-Konto verantwortlich. Die Weitergabe von Zugangsdaten zum Kunden-Konto an Dritte, insbesondere Minderjährige ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Kunden-Konto bereitgestellten Informationen zu aktualisieren und hat dafür zu sorgen, dass diese auf dem jeweils neuesten Stand sind. CMH ist befugt, das CMH-PayTV Abonnement zu beenden oder das Kunden-Konto vorübergehend stillzulegen, wenn der Kunde die Zugangsdaten Dritten vertragswidrig überlassen hat. Im Fall einer vertragswidrigen Weitergabe von Kunden-Zugangsdaten an Dritte gelten darüber hinaus die Regelungen gemäß Ziffer 1.6.2 der Nutzungsbedingungen entsprechend.
1.6.6 Um die CMH-Inhalte nutzen zu können, benötigt der Kunde einen Internetzugang, für den ausschließlich der Kunde verantwortlich ist, dies gilt insbesondere für die damit verbundenen Kosten sowie die Sicherstellung für ausreichendes Datenvolumen zum Empfang, Zugang und Download der CMH-Inhalte. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzten Endgeräte die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllen.
1.6.7 Mit dem Abschluss des Abonnementvertrages ist der Kunde berechtigt, das CMH-PayTV Angebot mit eigenen Endgeräten zu verwenden. Endgeräte sind internetfähige Geräte wie z. B. ein entsprechendes TV-Gerät und mobile Geräte wie z. B. Tablets und Personal Computer. Die Nutzung der CMH-Inhalte kann immer nur auf einem Endgerät eines Abonnenten mit einem nach diesen Nutzungsbedingungen erstellten und registrierten Kunden-Konto genutzt werden. Eine zeitgleiche Nutzung von CMH-Inhalten auf mehreren Endgeräten ist nicht möglich. CMH ist berechtigt, das Kunden-Konto vor Zugriffen, die über diese Regelung hinausgehen, zu schützen und den Zugang zum CMH-PayTV Angebot zu verweigern.
1.6.8 CMH unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die CMH-Inhalte zu jeder Zeit zur Verfügung stehen. CMH behält sich vor, ohne weitere Ankündigung Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an technischen Anlagen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der CMH-Inhalte durchzuführen. In diesem Wartungsfenster kann es zu Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen beim Empfang oder Download von CMH-Inhalten kommen, die den Nutzer jedoch nicht zur Minderung des Nutzungsentgelts berechtigen.
1.6.9 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist eine Nutzung der CMH-Inhalte nur bei eingeschalteter Geo-Location-Funktion bzw. Übermittlung von Positionsdaten an CMH möglich. Deaktiviert der Kunde diese Funktion auf seinem Endgerät, kann er nicht auf die CMH-Inhalte zugreifen.
2.1 CMH haftet für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt. Für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) ergeben, haftet CMH – mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit - begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von CMH.
2.2 Für verzögerte Leistungserbringungen, Störungen und/oder Unterbrechungen von geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, das heißt von Umständen, die nicht dem Einflussbereich von CMH unterliegen, haftet CMH nicht. Dies sind unter anderem Erdbeben, extreme Wetterbedingungen einschließlich Überschwemmungen, Pandemien, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen und/oder Unterlassungen von Dritten, die Dienstleistungen anbieten wie beispielsweise Telekommunikationsanbieter oder Stromversorger.
3.1 CMH ist berechtigt, Ansprüche aus dem Abonnementvertrag gegen den Kunden auf Dritte ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. CMH wird im Fall einer Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten („Vertragsübernahme“) den Kunden 4 Wochen im Voraus hierüber informieren. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Abonnementvertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Rechteübertragung zu kündigen. Der Kunde ist - mit Ausnahme eines auf Geld gerichteten Anspruchs - nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag an Dritte ohne Zustimmung von CMH zu übertragen, soweit für CMH hieran ein schützenswertes Interesse besteht.
3.2 CMH ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von CMH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt durch den Kunden als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. CMH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist CMH berechtigt, den Abonnementvertrag über die Nutzung des CMH-PayTV Angebots zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Nutzungsbedingungen in Kraft treten. Die vorstehende Regelung gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit.
3.3 Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
3.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Wiesbaden. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
3.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
3.6 CMH nimmt an Online-Streitbeilegungsverfahren gem. § 36 Verbraucherschutzgesetz nicht teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ClipMyHorse.TV Operations GmbH, Wiesbaden;
Stand 02/2022