Gekörte Hengste müssen für den Eintrag in das Hengstbuch I (HB I) und somit zur Zuchtzulassung zuerst einen Leistungsnachweis erbringen. In der Regel geschieht dies über die erfolgreiche Absolvierung einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung auf Station. Ab dem 01. April jeden Jahres können drei- und vierjährig gekörte, aber auch nicht gekörte Hengste in den vier Prüfungsstationen Adelheidsdorf, Marbach, Neustadt (Dosse) und Schlieckau geprüft werden. Die Prüfungen werden disziplinspezifisch nach den Schwerpunkten Dressur und Springen angeboten, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen. Die Anforderungen sind jedoch für alle Hengste identisch. Sie werden in den Merkmalen Interieur, Grundgangarten, Freispringen und Rittigkeit geprüft. Lediglich der Ablauf an den letzten beiden Prüfungstagen ist anders und richtet sich nach dem Schwerpunkt der Prüfung. In dressurbetonten Prüfungsdurchgängen findet am letzten Tag das abschließende Überprüfen der Grundgangarten mit dem Fremdreitertest statt, das Freispringen ist demnach am vorletzten Tag. In springbetonten Durchgängen ist der Ablauf umgekehrt, so dass immer der jeweilige Schwerpunkt den Prüfungsabschluss bildet. Am letzten Prüfungstag werden die Hengste von der Bewertungskommission ausführlich in allen Merkmalen kommentiert und erhalten neben einer gewichteten Gesamtnote, die alle Merkmale umfasst, auch eine gewichtete dressur- und eine springbetonte Endnote, die sich aus den jeweiligen disziplinspezifischen Prüfungsmerkmalen ergibt. Die 14-tägige Veranlagungsprüfung gilt als bestanden mit einer Gesamtnote von mindestens 7,50 oder einer disziplinspezifischen Note von mindestens 8,00. Dies bedeutet, dass dreijährige Hengste vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden können. Vierjährige Hengste müssen für die vorläufige Eintragung in das HB I zusätzlich eine disziplinspezifische Sportprüfung (Teil I) mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7,5 erreicht haben.
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Aktuelles
Bewertung der Grundgangarten und der Rittigkeit insbesondere unter dem Fremdreiter 2, während dieser die Rittigkeit beurteilt.